Das im Unterrichtungsdokument zitierte Urteil des Gerichts im Fall „Acron“ (9) beruhe, wie hinzugefügt wurde, auf einer fehlerhaften Auslegung von Artikel 2.2.1.1 des Antidumping-Übereinkommens der WTO (ADA) und werde derzeit vor dem Gerichtshof der
Europäischen Union angefochten; jedenfalls wäre die Sachlage anders als in diesem Fall zu beurteilen, zumal die Rohstoffpreise in Argentinien keiner „Regulierung“ unterliegen würden wie der Gaspreis in Russland, unverzerrt seien und ohne staatliches Eingreifen frei festgelegt würden, weshalb in Argentinien keine besondere Marktlage herrsche, die eine Anwendung von Artikel 2 Absatz 5 der Grun
...[+++]dverordnung durch die Kommission erlauben würde.