Die wiederholte oder umfangreiche Mitteilung von personenbezogenen Daten oder Informationen an ein
en in § 1 erwähnten Dienst oder eine in § 1 erwähnte Organisation ist nur möglich unter den Bedingungen, die in
einer völkerrechtlichen Regel vorgesehen sind, die Belgien bindet, oder, was die Dienste oder Organisationen der Europäischen Union oder
eines s
einer Mitgliedstaaten und was Interpol betrifft, unter den Bedingungen, die vom König durch
eine ...[+++]n im Ministerrat beratenen Erlass festgelegt werden.