- und indem infolge der fragli
chen Bestimmung auf diskriminierende Weise zwischen den Personen, die in einen schwebenden Rechtsstreit, in dem der Erlass vom 18. April 2008 zur Diskussion steht, verwickelt sind, einerseits und den Personen, die in einen schwebenden Rechtsstreit, in dem diese Bestimmung nicht zur Diskussion steht, verwickelt
sind, andererseits unterschieden wird, da den Erstgenannten während des Verfahrens die Möglichkeit versagt
wird, sich auf die Gesetzwidrigkeit des genannten
...[+++] Erlasses zu berufen, wodurch ihr Recht auf Rechtsicherheit auf diskriminierende Weise eingeschränkt wird?