In den Vorarbeiten zum Gesetzesvorschlag, der zu dem Gesetz vom 6. Januar 2014 geführt hat, heißt es, dass dieser Gesetzesvorschlag « in Verbi
ndung » mit verschiedenen anderen Vorschlägen zu betrachten ist,
die gleichzeitig im Parlament hinterlegt wurden, darunter « die Vorschläge zur Revision der Verfassung, insbesondere die Vorschläge zur Revision der Artikel 67 und 68 der Verfassung (Dok. Senat, Nrn. 5-1724/1; 5-1725/1) » (ebenda, S. 1); er bezweckt, die Artikel 67 und 68 der Verfassung « auszuführen » (ebenda, S. 4): « Für die
...[+++]zwanzig Gliedstaatsenatoren, die der französischen Sprachgruppe des Senats angehören und von denen zehn vom Parlament der Französischen Gemeinschaft, acht durch vom Parlament der Wallonischen Region und zwei von der französischen Sprachgruppe des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt bestimmt werden, beruht die Sitzverteilung auf dem Ergebnis der Wahlen für das Parlament der Wallonischen Region und für die französische Sprachgruppe des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt.