4. unterstreicht, dass die aktuelle Lage nicht nur den Verbrauchern abträglich ist, die bei Markttransaktionen die schwächere Partei sind, sondern als Ergebnis unlauteren Wettbewerbs für diejenigen Unternehmen, die sich an die Vorschriften halten, ungleiche Marktbedingungen entstehen lässt; unterstreicht darüber hinaus, dass es derzeit in den meisten EU-Ländern kein wir
ksames Rechtssystem gibt, das für den Ersatz von Schäden gilt, die Einzelpersonen durch die Verletzung des Wettbewerbsrechts entstehen; weist darauf hin, dass die Wettbewerbsbehörden Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ahnden und dass Geldbußen an den Staat gezahlt werde
...[+++]n, während Verbraucher die von solchen Verstößen unmittelbar betroffen sind, keine Entschädigung erhalten;