Weiterhin sollten die Durchführungsbefugnisse der Kommission Folg
endes abdecken: die Festlegung des Zeitraums, innerhalb dessen die zugelassenen Zahlstellen die Ausgabenerklärungen für Zwischenzahlungen für Entwicklungsprogramme des ländlichen Raums erstellen und der Kommission übermitteln; die Kürzung oder Aussetzung der monatlichen Zahlungen bzw. der Zwischenzahlungen an die Mitgliedstaaten; Einzelheiten der von den Zahlstellen zu unterhaltenden getrennten Buchführung; die besonderen Bedingungen, die für die Informationen gelten, die in den Büchern der Zahlstellen zu verbuchen sind. Vorschriften über die Finanzierung und buchmäßige
...[+++]Erfassung der Interventionen in Form der öffentlichen Lagerhaltung sowie anderer aus den Fonds finanzierter Ausgaben; die Modalitäten der Verfahren zur automatischen Aufhebung, das Verfahren und andere praktische Vorkehrungen, die für das reibungslose Funktionieren der Aussetzung von Zahlungen an die Mitgliedstaaten durch die Kommission im Falle der verspäteten Übermittlung von Informationen durch die Mitgliedstaaten gelten.