7. weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Verwaltung der Mittel der Strukturfonds, die zur Durchführung von Maßnahmen zur Erreichung einer nachhaltigen Stadtentwicklung dienen sollen, au
f die Städte zu übertragen; ist der Auffassung, dass die Übertragung von Zuständigkeiten in zweierlei Hinsicht sinnvoll ist, weil es einerseits für das Wachstum auf regionaler und europäischer Ebene wesentlich effizienter ist, wenn die Städte die Verantwortung, beginnend bei der Planung bis hin zur Umsetzung, übernehmen und dabei ausdrücklich dem lokalen Bedarf Rechnung tragen, und weil es andererseits ein wichtiges Instrum
...[+++]ent für die Verbesserung der administrativen Fähigkeiten der lokalen Verwaltung darstellt; bedauert jedoch, dass die Möglichkeit der Übertragung von Zuständigkeiten an die städtischen Behörden, unter Umständen im Wege eines Globalzuschusses, bei den aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung finanzierten operationellen Programmen bislang nicht in vollem Maße genutzt wurde, und ist überzeugt, dass städtischen Gebieten im nächsten Programmplanungszeitraum eine klare Rolle als zwischengeschaltete Struktur im Rahmen des Konzepts der Mehrebenen-Governance zugewiesen werden sollte; ist ferner der Meinung, dass die städtische Dimension und die Übertragung von Zuständigkeiten in der Regionalpolitik obligatorisch sein sollten; ist der Auffassung, dass allerdings vermieden werden muss, dass die Übertragung von Zuständigkeiten zu einer Fragmentierung der Regionalpolitik führt, und dass die Modalitäten der Übertragung von Zuständigkeiten deshalb mit Bedacht geregelt werden müssen;