7. fordert die Mitgliedstaaten auf, nach Anhörung der organisierten Zivilgesellschaft und der relevanten Interessenträger nationale Zielvorga
ben festzulegen, um ihren Beitrag zu dieser Zielvorgabe der Strategie Europa 2020 zu bestimmen, Informationen darüber zu liefern, wie
die vorgeschlagenen Initiativen bereits bestehende europäische, nationale und lokale Initiativen vervollständigen, und die Kommission im Rahmen des Verfahrens des Europäischen Semesters jährlich über die genaue Höhe der Mittel zu unterrichten, die sie für die Bekäm
...[+++]pfung von Armut und sozialer Ausgrenzung bereitstellen werden.