Da im ersten Bericht der Kommission über die Ergebnisse dieser Vereinbarung keine nennenswerten Wettbewerbsverzer
rungen festgestellt wurden und die Auswirkungen in
Form der Entstehung neuer Handelsströme bzw. der Verlagerung von Handelsströmen gering blieben, wurde vorgeschlagen, keine Änderungen hinsichtlich des MwSt-Mindestsatzes vorzunehmen, und die 15%-Regelung wurde daher zunächst bis zum 31. Dezember 1998 und dann noch zwei weitere Male verlänge
...[+++]rt, so dass sie jetzt noch bis zum 31. Dezember 2005 gilt.