22. APRIL 2004 - Erlass der Wallonischen Regierung über die endgültige Verabschiedung der Revision des Sektorenplans Lüttic
h zwecks Eintragung eines gemischten Gewerbegebiets in den Gemarkungen Soumagne (Cerexhe-Heuseux und Evegnée-Tignée) und Blegny (Evegnée-Tignée) in Erweiterung des gemischten Gewerbegebiets Barchon und der Eintragung eines ländlichen Wohngebiets in Blegny (Evegnée-Tignée) (Karte 42/3S) Die Wallonische Regierung, Auf Grund des Wallonischen Gesetzbuchs über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe, insbesondere Art. 22, 23, 30, 35,
...[+++]37 und 41 bis 46 und 115; Auf Grund des Entwicklungsschemas des regionalen Raums (SDER), das von der Regierung am 27. Mai 1999 verabschiedet wurde; Auf Grund des Erlasses des Wallonischen Regionalrats vom 26. November 1987 über die Festlegung des Sektorenplans Lüttich, u.a. geändert durch den Erlass des Wallonischen Regionalrats vom 6. September 1991; Auf Grund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Oktober 2002 über den Entschluss zur Revision des Sektorenplans Lüttich sowie über die Verabschiedung des Vorentwurfs zur Abänderung des Plans zwecks Eintragung eines gemischten Gewerbegebiets in den Gemarkungen Soumagne (Cerexhe-Heuseux und Evegnée-Tignée) und Blégny (Evegnée-Tignée) in Erweiterung des gemischten Gewerbegebiets Barchon (Karte 42/3S); Auf Grund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. September 2003 über die Verabschiedung des Projekts zur Änderung des Sektorenplans Lüttich zwecks Eintragung eines gemischten Gewerbegebiets in den Gemarkungen Soumagne (Cerexhe-Heuseux und Evegnée-Tignée) und Blégny (Evegnée-Tignée) in Erweiterung des gemischten Gewerbegebiets Barchon (Karte 42/3S); Auf Grund der Einsprüche und Anmerkungen, die im Laufe der öffentlichen Umfrage zwischen dem 25. Oktober und dem 8. Dezember 2003 in Blégny und zwischen dem 22. Oktober und 5. Dezember 2003 in Soumagne vorgebracht wurden und sich um folgende Bereiche drehen: - Bedarf; - Auswirkungen auf die Landwirtschaft; ...