4. Die EU erkennt das legitime Selbstverteidigungsrecht Israels angesichts terroristis
cher Anschläge auf seine Bürger an, fordert aber dennoch die israelische Regierung auf, größtmögliche Anstrengungen zu unternehmen, um Opfer unter der Zivilbevölkerung zu vermeiden, die Praxis außergerichtlicher und völkerrechtswidriger Hinrichtungen zu beenden,
eine Umkehr in der Siedlungspolitik und der Siedlungsaktivitäten einzuleiten, die nach März 2001 errichteten Siedlungen aufzulösen und den Bau des Grenzzauns, der auf die Beschlagnahmung palästinensischen Landes hinausläuft, den Personen- und Güterverkeh
...[+++]r einschränkt und eine gerechte politische Lösung des Konflikts behindert, einzustellen.