54. Daher muss die fragliche Unionsregelun
g klare und präzise Regeln für die Tragweite und die Anwendung der fraglichen Maßnahme vorsehen und Mindestanforderungen aufstellen, so dass die Personen, deren Daten auf
Vorrat gespeichert wurden, über ausreichende Garantien verfügen, die einen wirksamen Schutz ihrer personenbezogenen Daten vor Missbrauchsrisiken sowie vor jedem unberechtigten Zugang zu diesen Daten und jeder unberechtigten Nutzung ermöglichen (vgl. entsprechend, zu Art. 8 EMRK, Urteile des EGMR Liberty u.a./Vereinigtes König
...[+++]reich vom 1. Juli 2008, Nr. 58243/00, § § 62 und 63, Rotaru/Rumänien, § § 57 bis 59, sowie S und Marper/Vereinigtes Königreich, § 99).