Sachbeiträge in Höhe von mindestens 120 000 000 EUR, von denen mindestens 70 000 000 EUR von den anderen Gründungsmitgliedern als de
r Union und den mit ihnen verbundenen Rechtspersonen stammen, und von mindestens
50 000 000 EUR von assoziierten Mitgliedern und den mit ihnen verbundenen Rechtspersone
n, die sich aus den Kosten zusammensetzen, die diesen bei der Durchführung von zusätzlichen Tätigkeiten außerhalb des Arbeitsplans des
...[+++]Gemeinsamen Unternehmens S2R, die zu den Zielen des S2R-Masterplans beitragen, entstehen.