1. Das Gemeinsame Unternehmen IMI2 wird gemeinsam von der Union, den anderen Mitgliedern al
s der Union und den assoziierten Partnern bzw. den sie konstituierenden oder mit ihnen verbundenen Rechtspersonen finanziert; dies
geschieht durch in Tranchen gezahlte Finanzbeiträge sowie durch Beiträge in Höhe derjenigen Kosten, die ihnen bei der Durchführung von i
ndirekten Maßnahmen entstehen und die nicht vom Gemeinsamen Unternehmen IMI2
...[+++] erstattet werden.