20. erwartet von der Kommission eine positive Weiterverfolgung der im Haushaltsplan 2000 und in den künftigen Haushaltsplänen ausgewiesenen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen bis zum 30. April 2000; verweist diesbezüglich auf Nummer 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung; unterstreicht, daß diese Haushaltszeilen ein Experimentierfeld für das europäische Aufbauwerk darstellen und folglich Anlaß für eine ernsthafte Bewertung und die Verbreitung der besten Ergebnisse mit Blick
auf die Entwicklung neuer Programme oder Maßnahmen sein müssen; verpflichtet sich folglich, mit besonderer Aufmerksamkeit und mit Unterstützung seiner
...[+++]Fachausschüsse die einschlägigen Arbeiten des Exekutivorgans zu verfolgen, um eine wirksame Nutzung der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten;