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2. pflichtet den im "Follow-up zu den Berichten des Generalsekretärs nach Artikel 52 EMRK" enthaltenen Schlussfolgerungen des Generalsekretärs des Europarats, Te
rry Davis, voll und ganz bei, der einen Mangel an Mechanismen
der Überwachung und gerichtlichen Kontrolle von Sicherheitsdiensten beklagt, und erwartet, dass seinen Empfehlungen gebü
hrend Form Rechnung getragen ...[+++] wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass ihre jeweiligen Parlamente und Regierungen in Bezug auf ihre Geheimdienste und die offiziellen und inoffiziellen Netzwerke, denen sie angehören, durch die Einsetzung von Überwachungsausschüssen mit entsprechenden Befugnissen hinsichtlich des Zugangs zu Unterlagen und haushaltsrechtlichen Informationen eine angemessene und effiziente Überwachung und Aufsicht durchführen;