V. in der Erwägung, dass das übergeordnete Ziel nach dem Zweiten Weltkrieg darin bestand, Frieden und Sicherheit zu bewahren; in der Erwägung, dass die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und der Menschenrechte in der Charta einen wesentlichen Platz einnahm; in der Erwägung, dass Umweltprobleme seit Anfang der 70er Jahre auf der Agenda der Vereinten Nationen stehen; in der Erwägung, dass die nachhaltige Entwicklung im Brundtland-Bericht „Our Common Future“ (Unsere gemeinsame Zukunft) von 1987 als eine Entwicklung definiert wurde, die den Bedürfnissen der Gegenwart Rechnung trägt, ohne die Fähigkeit zukünftiger Generationen zu beeinträchtigen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen; in der Erwägung, dass entwicklungs- und u
...[+++]mweltpolitische Strategien auf der Konferenz von Rio (UNCED) 1992 zu einer Kombination aus effektiver Reduzierung der Armut und der Förderung nachhaltiger Entwicklung weltweit zusammengeführt wurden;