In der Erwägung, dass Wasser eine erneuerbare Ressource ist; dass
das Projekt keinen negativen Einfluss auf diese Ressource hat, insofern der Abbau von Sand sich auf die nicht gesättigte Zone begrenzt, ohne Entnahme von Grundwasser; dass, um dem Grundsatz der Vorbeugung betreffend den Schutz der Qualität des Grundwassers und also auch der Quellen und stromabwärts gelegenen Wasserläufe Rechnung zu tragen, in den besonderen Bedingungen, die bei der Erteilung de
r Globalgenehmigung gelten werden, bestimmte Schutzmaßnahmen auferlegt werd
...[+++]en können;