b)Ist eine der ►M2 in Absatz 2 Buchstaben a, b, c und d ◄ genannten Speicherungsfristen abgelaufen, überprüft Eurojust, ob die Speicherung der Daten noch länger notwendig ist, damit es seine Ziele erreichen kann, und kann beschließen, diese Daten ausnahmsweise bis zur nächsten Überprüfung zu speichern.►M2 Ist jedoch die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung gemäß Absa
tz 2 Buchstabe a in allen betroffenen Mitgliedstaaten abgelaufen, dürfen die Da
ten nur gespeichert werden, wenn sie zur Amtshilfe durch Eurojust gemäß diesem Beschluss
...[+++] erforderlich sind.