(g) verweist darauf, dass der Rechnungshof seit 1990 nicht weniger als acht Sonderberichte verfasst hat, in denen es direkt oder indirekt um die Kontrolle von Ausfuhrerstattungen ging, was zeigt, dass es sich hier um einen Bereich handelt, der nach Auffassung des Rechnungshofes sehr aufmerksam beoba
chtet werden muss; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof im Sonderbericht 2/1990 festgestellt hat, dass es sich bei den Ausfuhrerstattungen aufgrund der Komplexität der geltenden Rechtsvorschriften und des Umfangs der Beträge, um die es bei individu
ellen Transaktionen gehen kann, um ...[+++]einen Bereich mit hohem Risiko handelt (Ziffer 3.5);