8. weist erneut darauf hin, dass das gemeinsame Unternehmen im Mai 2008 errichtet wurde, aber erst seit November 2010 autonom arbeitet; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Methode für die Bewertung der Sachbeiträge im Einklang mit der Finanzordn
ung des gemeinsamen Unternehmens und auf der Grundlage der Regeln für die Beteiligung am Siebten Forschungsrahmenprogramm noch nicht festgelegt wurde; nimmt Kenntnis von der Antwort des gemeinsamen Unternehmens auf die Bemerkung des Rechnungshofs, in der dieses darauf hinweist, dass es im zweiten Quartal des Jahres 2011 eine Methode ausgearbeitet hat, die es dem Verwaltungsrat
...[+++]im November 2011 zur Annahme vorgelegt hat; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über den aktuellen Stand der Entwicklungen in Bezug auf die Annahme und Umsetzung der Methode zu informieren;