In der Erwägung, dass der Gemeinderat von Chaumont-Gistoux feststellt, dass das neue Gebiet nich
t angesichts seiner potentiellen Zugänglichkeit ab dem RER-Bahnhof von Neu-Löwen sondern wegen wirtschaft
lichen Bedürfnissen gerechtfertigt ist, und somit der Ansicht ist, dass der Autor der Studie Varianten und Alternativen über das Bezugsgebiet hinaus hätte untersuchen müssen, welches die Wallonische Regierung in der Perspektive der Hauptzielsetzung festgelegt hatte, die sie im Rahmen vorliegender Revision des Sektorenplans, d.h. der Förd
...[+++]erung der Benutzung des RER, erreichen wollte;