Die Verordnung wurde am 11. Juli 2007 angenommen und ist am 20. A
ugust 2007 in Kraft getreten. Zur Durchführung der RABIT-Verordnung ist die Schaffung einer Liste nationaler Experten erforderlich, die für
die Bereitstellung rascher operativer und zeitlich befristeter Unterstützung eines darum ersuchenden Mitgliedstaats zu sorgen haben, der einem plötzlichen und außergewöhnlichen Druck ausgesetzt ist, insbesondere durch den Zustrom einer großen Anzahl von Drittstaatsangehörigen an bestimmten Stellen der Außengrenzen, die versuchen, i
...[+++]llegal in die Europäische Union einzureisen.