5° freiwillige Information: jegliche auf dem Etikett des Rindfleisches stehen
de Information, die nicht durch den Königlichen Erlass vom 9. Juni 1999 über die Etikettierung des Rindfleisches und der aus Rindfleisch g
efertigten Produkte oder durch andere europäische, nationale oder regionale Gesetzgebungen auferlegt wird, und die bestimmte Merkmale oder die Produktionsbedingungen des etikettierten Fleisches oder des Tieres, von dem es stammt, betrifft; die blosse Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen darf nicht Gegenstand einer frei
...[+++]willigen Information sein;