12. fordert die Agentur außerdem nachdrücklich auf, die v
om Rechnungshof bei zwei Finanzhilfevereinbarungen im Rahmen des Sechsten Forschungsrahmenprogr
amms/Dritter Aufruf festgestellten Schwächen zu
beseitigen; stellt insbesondere fest, dass die von den Empfängern eingereichten Kostenforderungen auf Standardraten beruhten und nicht auf den tatsächlich entstandenen Kosten; erinnert die Agentur daran, dass diese Vorgehensweise nicht dem Grundsatz der Gewinnfreiheit für Fi
...[+++]nanzbeiträge der Union entspricht und dass sie diesen Sachverhalt umgehend bereinigen sollte;