Das mit einem Antrag auf Bestätigung dieser Adoption befasste Gericht stellt fest, dass Artikel 370 des Zivilgesetzbuches deutlich das Band zwischen dem Kind und seiner ursprünglichen Familie zerreisst; eine strikte Interpretation führt zu der Aussage, dass das Kind - juristisch gesehen - nic
hts mehr mit seiner Mutter verbindet, eine Situation, die aber von den Parteien nicht gewollt ist und sicher nicht dem Interesse des Kindes dient, und deshalb hat das Gericht die Mutter aufgefordert, auch einen Adoptionsvertrag ihres eigenen Kindes abzuschliessen, um das Statut als Kind der beiden Eltern aufrechtzuerhalten, doch der Nutzen dieses ne
...[+++]uen Vertrags wurde u.a. durch die Staatsanwaltschaft bestritten.