Allerdings sollte darauf hingewiesen werden, dass das Inkrafttreten des Ve
rtrags von Lissabon einige Änderungen der Beziehung zwischen dem Euratom-Vertrag und den Union
sverträgen mit sich gebracht hat, insbesondere die Aufhebung des Artikels 305 des EG-Vertrags, nach dem der EG-Vertrag nicht die Bestimmungen des Euratom-Vertrags ändert, und die Einfügung des Artikels 106a in den Euratom-Vertrag, in dem es heißt, dass die Unionsverträge den Euratom Vertrag „nicht beeinträchtigen“, und einige Artikel des EUV und des AEUV aufgeführt sind
...[+++], die auch für den Euratom-Vertrag gelten.