67. hebt hervor, dass durch eine Anpassung der AVMD-Richtlinie Vorschriften abgebaut werden sollten und die Ko- und Selbstregulierung gestärkt werden sollte, indem durch einen bereichs- und medienübergreifenden Rechtsrahmen ein Gleichg
ewicht zwischen den Rechten und Pflichten von Rundfunkveranstaltern und anderen Marktteilnehmern hergestellt wird; hält es für geboten, den Grundsatz der klaren Erkennbarkeit und Unterscheidbarkeit von Werbung und Programminhalt dem Grundsatz der Trennung von Werbung und Programminhalt über alle Medienformen hinweg vorzuziehen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, inwieweit ein Festhalten an Punkt 6.7 d
...[+++]er Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch sachgerecht und zeitgemäß ist;