39. schlägt vor, zunächst zu prüfen, inwieweit KMU aus der Union Nutzen aus einer vom IASB ausgearbeiteten Norm ziehen kö
nnen; stellt fest, dass das IASB sich selbst normalerweise als Normgeber im Interesse von Investoren am Kapitalmarkt betrachtet; weist darauf hin, dass das IASB in seiner „Basis for conclusions“ bestätigt, dass für KMU a
ndere Anforderungen gelten als für Investoren am Kapitalmarkt; wirft daher die Frage auf, inwieweit die Ausgewogenheit bezüglich KMU beim IASB derzeit ausreichend ist; weist ferner darauf hin, da
...[+++]ss aus anderen Teilen der Welt eine Forderung nach Ausarbeitung einer Norm für KMU kommen kann und schlägt vor, entsprechende Forderungen sorgfältiger zu prüfen; betont, dass dies unbeschadet einer Annahme eines späteren Standards durch die EU erfolgt;