29. fordert die Mitgliedstaaten auf, genau
e und verständliche Informationen für eine nicht alphabetisierte Bevölkerung, insbesondere über die Konsulate der Mitgliedstaaten bei der Ausstellung von Visa, zu verbreiten; ist der Ansicht, dass die Einwanderungsbehörden auch bei der Ankunft im Aufnahmeland über die Gründe des gesetzlichen Verbots informieren müssen,
damit die Familien verstehen, dass das Verbot der traditionellen Handlung keinesfalls als ein Angriff auf die Kultur gedacht i
st, sonder ...[+++]n dass es einen Rechtsschutz für Frauen und Mädchen darstellt; ist der Auffassung, dass die Familien über die strafrechtlichen Folgen, die eine Gefängnisstrafe beinhalten können, falls sich die Verstümmelung beweisen lässt, unterrichtet werden müssen;