Bezüglich der Tierkörper weisen die französischen Behörden d
arauf hin, dass die Kommission selber die Konsequenzen aus dieser Notwendigkeit eines Verbots der Verwertung
dieser Erzeugnisse gezogen hat, indem sie für die Herstellung von Futter für Nutztiere nicht nur die Verwendung von Tieren verboten hat, die in einem Betrieb im Rahmen von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen getötet worden sind, sondern von allen Rindern, Ziegen, Schafen, Einhufern und Geflügeltieren, die in einem Betrieb verendet sind, jedoch nicht für den menschlichen Verzeh
...[+++]r geschlachtet wurden (bereits genannte Entscheidung 2001/25/EG).