Bezüglich des räumlichen Rahmens, in dem die Untersuchungsgerichte tagen, wurde in den Vorarbe
iten hervorgehoben, dass in « den neuen Gefängnissen Verhandlungsräume vorgesehen sind am Rande des Sicherheitsbereichs und am Ort der Unterbringung der Verwaltun
g mit dem Ziel, die geografische Nähe zwischen der Haftanstalt und der Ratskammer zu gewährleisten » (Parl. Dok., Senat, 2013-2014, Nr. 5-2443/3, S. 48), und dass « das Erscheinen nicht im eigentlichen Gefängnis erfolgen wird, sonder
n in den Räumen, in ...[+++]denen die Verwaltung untergebracht ist » (ebenda, S. 49).