6. betont, dass
die Lösung für das Kosovo keinen Präzedenzfall für das Völkerrecht schafft, da sich d
as Kosovo seit 1999 unter UN-Kontrolle befindet und die Resolution des UN-Sicherheitsrates 1244(1999) bereits Bestimmungen enthielt, wonach die Frage des endgültigen Status des Kosovo gelöst werden muss; kommt deshalb zu dem Schluss, dass die Lage in Bezug auf das Kosovo keinesfalls vergleichbar ist mit der Situation in anderen Ko
nfliktregionen, die nicht unter Ver ...[+++]waltung der Vereinten Nationen stehen;