15. stellt fest, dass der jährliche Tätigkeits
bericht der Agentur nicht unbedingt ihr Jahresarbeitsprogramm widerspiegelt; stellt ferner fest, dass die in ihrem Jahresarbeitsprogramm aufgeführten Zielsetzungen eher unbestimmter Natur sind und dass es deshalb recht schwer fällt, zu beurteilen und zu prüfen, inwieweit sie t
atsächlich erreicht wurden; fordert die Agentur deshalb nachdrücklich auf, ihr Jahresarbeitsprogramm zu verbessern und damit die Entlastungsbehörde in die Lage zu versetzen, die Effizienz dieser Agentur besser zu be
...[+++]urteilen; weist darauf hin, dass die Agentur die Empfehlungen des Rechnungshofs zur Kenntnis genommen hat, und begrüßt den Umstand, dass daraufhin das Format der anstehenden Jahresarbeitsprogramme an die Anforderungen angepasst werden wird;