4. stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht darauf hingewiesen hat, dass der Gerichtshof im Hinblick auf den Ablauf eines Rahmenvertrags nicht rechtzeitig reagierte und Dienstleistungen im Wert von 102 000 Euro in Auftrag gab, ohne wettbewerbsorientierte Beschaffungsverfahren durchzuführen; weist darauf hin, dass auch für das Haushaltsjahr 2008 in den Bemerkungen
des Rechnungshofes betreffend einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen Schwachstellen in dem für die Durchführung dieses Ausschreibungsverfahrens maßgeblichen internen Kontrollsystem aufgezeigt wurden, die
einen ...[+++] Verstoß gegen die Haushaltsordnung und ihre Durchführungsbestimmungen darstellten;