91. weist darauf hin, dass neben den
Partnerschaften mit anderen internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der NATO und der AU im Rahmen der GSVP auch die Zusammenarbeit mit einzelnen Dr
ittstaaten gestärkt werden sollte; stellt fest, dass Drittstaaten erfahrungsgemäß wichtiges Gerät, Personal und Fachwissen zu GSVP-M
issionen beisteuern können, wie z. B. im Fall der EUFOR Tschad/Zentralafrikanische Republik, bei de
...[+++]r Russland dringend benötigte Hubschrauber bereitstellte, oder bei der EUFOR Althea, zu der Staaten wie die Türkei und Marokko erhebliche Truppenkontingente entsandten; ist der Auffassung, dass darüber hinaus durch die Einbeziehung von Drittstaaten auch die Legitimität der GSVP-Einsätze erhöht und ein breiter angelegter Sicherheitsdialog mit wichtigen Partnern hergestellt werden kann, wobei das Bekenntnis zur Förderung der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt;