13. betont, dass der Rückgriff auf atypische Formen der Beschäftigung eine persönliche Entscheidung darstellen und niemand gezwungen sein sollte, sie aufgrund immer höherer Schranken für den Zugang zum Arbeitsmarkt für bestimmte Personengruppen oder aufgrund eines Mangels an hochwertigen Arbeitsp
lätzen zu treffen; stellt fest, dass insbesondere für mehrfach benachteiligte Arbeitnehmer individ
uell zugeschnittene atypische Arbeitsverträge soz ...[+++]ialer Unternehmen eine Möglichkeit darstellen können, da sie einen ersten Einstieg in den Arbeitsmarkt bieten;