Stellt ein dritter Mitgliedstaat, der weder die Ausschreibung eingegeben noch den Aufenthaltstitel erteilt hat, fest, dass ein Drittstaatsangehöriger, der in diesen Staat einreisen will, im SIS II ausgeschriebe
n ist, er aber über einen Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaats verfügt, erlaubt er diesem die Einreise zur Durchreise in den Mitgliedstaat, der den Aufenthaltstitel erteil
t hat. Die Einreise kann verweigert werden, wenn die betreffende Person in das nationale Ausschreibungsverzeichnis dieses dritten Mitgliedstaats eingetragen i
...[+++]st.