8. betont, dass die berufliche Bildung belebt und gefördert und ihre Attraktivität für ju
nge Menschen erhöht werden muss, damit sie im Vergleich zu anderen Bildungswegen nicht als minderwertig angesehen wird; betont, dass duale Systeme der beruf
lichen Bildung oder Komponenten der beruflichen Bildung und arbeitsbasiertes Lernen auf allen Ebenen der Bildung eingeführt bzw., sofern bereits vorhanden, ausgebaut
werden müssen, um den Erwerb von Kenntnissen, von Einblicken, von Kernkompetenzen für
...[+++]Beschäftigungsfähigkeit sowie von berufsspezifischen Fertigkeiten und Kompetenzen zu fördern; betont ferner, dass der allgemeine Inhalt, die Lernziele und die Umsetzungs-, Bewertungs- und Zertifizierungsverfahren in Bezug auf berufliche Bildung – ebenso wie die Anerkennung und Gleichstellung der unterschiedlichen Bildungsabschlüsse – einer durch öffentliche Einrichtungen durchgeführten Qualitätskontrolle unterliegen und diese Einrichtungen entsprechende Leitlinien vorgeben müssen; betont, dass der Austausch bewährter Verfahren im Zusammenhang mit dualen Ausbildungssystemen zu strukturellen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt beitragen und zu einer höheren Beschäftigungsquote bei jungen Menschen führen könnte; betont die Vorteile von arbeitsbasiertem Lernen, das für junge Menschen zu Beginn ihrer Berufstätigkeit, d. h. beim Eintritt auf den Arbeitsmarkt, von großem Nutzen ist;