wird von einem Gericht oder im Rahmen eines schiedsrichterlichen Verfahrens rechtskräftig entschieden, dass die Verwaltung bei einem Unfall auf See für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen haftet und den Geschädigten Entschädigung leisten
muss, und wird vor diesem Gericht nachgewiesen, dass dies durch eine fahrlässige oder leichtfertige Handlung oder eine fahrlässige oder leichtferti
ge Unterlassung der anerkannten Organisation, ihrer Angestellten, Vertreter oder anderer Personen, die im Auft
rag der anerkannten ...[+++]Organisation tätig sind, verursacht wurde, so ist die Verwaltung berechtigt , von der anerkannten Organisation eine finanzielle Entschädigung in dem Umfang zu beanspruchen , in dem die anerkannte Organisation nach Feststellung des Gerichts den Verlust oder die Beschädigung von Sachen verursacht hat; die Mitgliedstaaten können den Betrag, der von der anerkannten Organisation im Höchstfall zu zahlen ist, begrenzen, wobei ein solcher Höchstbetrag jedoch bei mindestens 2 Millionen EUR liegen muss, es sei denn, der in dem Urteil oder in einem schiedsrichterlichen Verfahren festgesetzte Betrag ist geringer, in welchem Fall er die Entschädigungssumme darstellt ;