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inige Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung anwenden, machten abschließend deutlich, dass sie die Flexibilität, die von den Mitgliedstaaten, die die Betriebsprämienregelung anwenden, gefordert wird, nur dann unterstützen können, wenn ihrer Forderung nachgekommen w
ird, dass bestimmte historische Elemente der jüngsten Vergangenheit (nationale ergänzende Zahlungen, gekoppelte Stützung) berücksichtigt werden, wenn sie
den Übergang zu der neuen Zahlungsr ...[+++]egelung vollziehen.