Zu diesem Zweck sollte die Gemeinschaft unter anderem die Auswirkungen de
r Fischerei auf die marinen Ökosysteme auf ein Mindestmaß begrenzen, und die gemeinsame Fischereipolitik sollte mit anderen Bereichen der Gemeinschaftspolitik, insbesondere der Umweltpolitik, in Einklang stehen.Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen reiht Wa
le in die Liste der streng zu schützenden Tiere ein und schreibt den Mitgliedstaaten vor, den Erhaltungszustan
...[+++]d dieser Arten zu überwachen.