31. weist erneut darauf hin, dass sich die EU und die Mitgliedstaaten verpflichtet haben, mehr Mittel für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen bereitzustellen, damit sie ihren Anteil zu der Verpflichtung aus der Vereinbarung von Kopenhagen leisten, den globalen Klimaschutzfonds mit Finanzmitteln auszustatten und gemeinsam aus einer g
roßen Bandbreite an Quellen, d. h. öffentlich und privat, bilateral und multilateral, einschließlich alternativer Finanzierungsquellen, bis 2020 einen Betrag von jährlich 100 Mrd. USD aufzubringen; fordert die anderen Geberländer auf, ihren Anteil beizutragen, damit weitere Mittel für die Finanzierung v
...[+++]on Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt werden können;