9. fordert die Stiftung auf, Belege für ihre Entscheidungen bei der Personalauswahl vorzulegen (zum Beispiel Belege für die Bewerberschwellenwerte zu Beginn des Einstellungsverfahrens), um die Transparenz der Einstellungsverfahren zu ge
währleisten; nimmt indessen zur Kenntnis, dass der Rechnungshof Unregelmäßigkeiten in dieser Hinsicht bei sieben geprüften Perso
nalauswahlverfahren festgestellt hat; ist sich insbesondere bewusst, dass es keine Belege dafür gibt, welche Mindestanforderungen die Bewerber erfüllen mussten, um zu einem V
...[+++]orstellungsgespräch eingeladen zu werden, und dass diejenigen, die erforderlich waren, um in die Reserveliste aufgenommen zu werden, vom Ausleseausschuss schon festgelegt wurden, bevor die Bewerbungen geprüft waren;