Die Kommission hat beschlossen, den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anzurufen, da sie die italienischen Auflagen für ungerechtfertigt hält, wonach alle Hersteller von Registrierkassen ihre Produkte einer Reihe von Prüfungen, technischen Kontrollen und verwaltungstechnischen Formalitäten unterziehen müssen, die u. a. d
arauf hinauslaufen, dass die Hersteller bereits durchgeführte Kontrollen wiede
rholen müssen, sich nicht auf Bescheinigungen berufen können, die bereits von einer zugelassenen S
telle eines anderen ...[+++]Mitgliedstaats ausgestellt wurden, und im Hoheitsgebiet Italiens ein Netz von Servicestellen unterhalten müssen, die vom Finanzministerium zugelassen wurden.