Annahme der notwendigen Maßnahmen, die die ungerechten Auswirkungen beschränken, die s
ich aus den derzeit bestehenden großen Unterschieden zwischen den Entschädi
gungsniveaus in den verschiedenen Mitgliedstaaten ergeben, die Grund dafür sind, dass heutzutage die Möglichkeit besteht, dass zwei Personen, gegen die die gleiche Straftat unter denselben Umständen begangen wurde, für ähnliche Schäden vollkommen unterschiedliche Entschädigungsbeträge erhalten, was ausschließlich von dem Mitgliedstaat abhängt, in dem sie Opfer der Straftat wur
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