19. stellt mit Enttäuschung fest, dass in dieser Wahlperiode hinsichtlich der zentralen Rolle, die dem Parlament bei der Überwachung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts zukommen sollte, keine entscheidenden Fortschritte erzielt wurden; ist der Ansicht, dass die Festlegung von Prioritäten für Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission nicht nur technische, sondern auch politische Entscheidungen beinhaltet, die derzeit keiner e
xternen Überprüfung oder Kontrolle unterliegen und nicht transparent sind; fordert die rasche Umsetzung der entsprechenden, von der Arbeitsgruppe zur Reform des Europäischen Parlaments vorgeschlagenen Refo
rmen, durc ...[+++]h die die eigenen Möglichkeiten des Parlaments, die Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu überprüfen, ausgeweitet werden; unterstützt in diesem Zusammenhang den Beschluss der Konferenz der Ausschussvorsitze vom 25. März 2009;