2. weist darauf hin, dass es sich bei Gesellschaften auf Gegenseitigkeit um Gruppen von (natürlichen oder juristischen) Personen handelt, die auf freiwilliger Basis zusammentreten, und zwar nicht in erster Linie, um eine Kapitalr
endite zu erzielen, sondern um den Bedürfnissen ihrer Mitglieder gerecht zu werden, wobei sie im Einklang mit den Grundsätzen der freiwilligen und offenen Mitgliedschaft sowie der Solidarität zwischen den Mitgliedern handeln und gemäß demokratischen Grundsätzen (beispielsweise der Grundsatz, dass jeder Wähler über eine Stimme verfügt) verwaltet werden, was zu einer verantwortlichen und nachhaltigen Verwaltung bei
...[+++]trägt;