Die Geltungsdauer der Verordnung (EG) Nr. 717/2007 sollte daher über den 30. Juni 2010 hinaus um weitere drei Jahre verlängert werden, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sicherzustellen, indem einer
seits gewährleistet wird, dass den Verbrauchern auch weiterhin für ihre abgehenden oder ankommenden regulierten Roaminganrufe kein im Vergleich zu den unter Wettbewerbsbedingungen gebildeten nationalen Preisen überhöhter Preis berechnet wird, und ander
erseits ausreichend Zeit für die Entwicklung des Wettbewerbs gelassen wir
...[+++]d.