3. weist darauf hin, dass es a
uf EU-Ebene bereits viele brauchbare Instrumente gibt, etwa die Vorkehrungen der EU zur Koordinierung in Krisen- und Notfällen (CCA), den Katastrophenschutz der EU, den Bereich Krisenreaktion und Einsatzkoordinierung des EAD, das EU-Lagezentrum, die Kapazität zur strategischen Analyse und Reaktion der Kommission, das Frühwarnnetz von Europol, den CBRN-Aktionsplan, das Atlas-Netzwerk, ARGUS und Agenturen wie Frontex; merkt
an, dass vermieden werden sollte, mithilfe der Solidaritätsklausel neue Instrumente
...[+++] zu schaffen, sondern spricht sich dafür aus, vielmehr eine Koordinierung, Anpassung oder Stärkung der vorhandenen Instrumente im Hinblick auf die Prävention und Bewältigung von Katastrophen im Einklang mit den Grundsätzen der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit anzustreben;